Führerscheinklassen
Klasse B: Kraftwagen bis max. 3,5t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750kg sowie Zugkombinationen bis 3,5t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist.
Klasse BE: bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750kg, es sei denn, die Fahrzeugkombination fällt unter Klasse B.
Klasse BF17: wie Klasse B, bereits ab 16,5 Jahren möglich.
Wissenswertes zum Thema Begleitetes Fahren ab 17 finden Sie hier.
Mofa: max. 25km/h
Klasse M: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50ccm und 45km/h
Klasse A1: Krafträder("Leichtkrafträder") bis max 11kW Nennleistung und max. 80km/h für 16 bis 17jährige; ohne Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab 18 Jahren.
Klasse A18: Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 25kW (34PS) und einem leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,16kW/Kg
Klasse A25: Krafträder (unbeschränkt), auch mit Beiwagen, über 50ccm oder mehr als 45km/h.
